Hallo!
Habe eine kurze Frage bei der ich mich nur absichern will.
Wenn jemand aus seiner Karenz am 24.01.2010 zurückkommt, freigestellt wird und am 30.01.2010 eine einvernehmliche Auflösung gemacht wird, besteht für den DN, der sich in der Abfertigung neu befindet, ab 24.01.2010 sofort MV Pflicht oder?
Ich Frage deshalb weil das LV-Programm fragt ob ich die MV-Pflicht deaktivieren möchte, da das Beschäftigungsverhältniss nicht länger als ein Monat dauert.
lg
ruekler
