Karenz Eintritt - MV Pflicht sofort?

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Karenz Eintritt - MV Pflicht sofort?

Beitragvon Ruekler am Donnerstag 25. Februar 2010, 18:39

Hallo!

Habe eine kurze Frage bei der ich mich nur absichern will.


Wenn jemand aus seiner Karenz am 24.01.2010 zurückkommt, freigestellt wird und am 30.01.2010 eine einvernehmliche Auflösung gemacht wird, besteht für den DN, der sich in der Abfertigung neu befindet, ab 24.01.2010 sofort MV Pflicht oder?
Ich Frage deshalb weil das LV-Programm fragt ob ich die MV-Pflicht deaktivieren möchte, da das Beschäftigungsverhältniss nicht länger als ein Monat dauert.

lg

ruekler
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Re: Karenz Eintritt - MV Pflicht sofort?

Beitragvon Roland am Donnerstag 25. Februar 2010, 23:02

Hallo Ruekler1

Meines Erachtens besteht auf alle Fälle BV-Pflicht, da das Dienstverhältnis ja schon vor der Karenz begonnen hat und nach Rückkehr aus der Karenz nicht noch mal ein Monat andauern muss.
Es ist ja ein ununterbrochenes Dienstverhältnis, welches nur für eine bestimmte Zeitspanne karenziert war.

LG
Roland P.
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Re: Karenz Eintritt - MV Pflicht sofort?

Beitragvon Ruekler am Donnerstag 25. Februar 2010, 23:04

Vielen Dank für die Antwort!
Ruekler
 
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Re: Karenz Eintritt - MV Pflicht sofort?

Beitragvon Roland am Donnerstag 25. Februar 2010, 23:11

Hallo!

Sehr gern geschehen.

LG
Roland P.
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